Die Rechnungsprüfer stellten auch fest, dass die EU über keine spezielle Strategie für den intermodalen Güterverkehr verfüge. Darunter versteht man Transporte durch zwei unterschiedliche Verkehrsträger, etwa in Kombination von Zug und Lkw.
Auch bei der Infrastruktur gebe es Probleme, so sei das Güterverkehrsnetz der EU in seiner derzeitigen Form noch nicht für den intermodalen Verkehr geeignet. Der Einsatz von 740 Meter langen Zügen - die nach EU-Recht zulässige Höchstlänge - sei etwa eine der besten Maßnahmen, damit die Schiene gegenüber der Straße attraktiver werde. Allerdings könnten Züge dieser Länge theoretisch nur auf der Hälfte der wichtigsten Langstreckenverbindungen eingesetzt werden.
Ziele der EU wie eine Verdoppelung des Schienenverkehrs und eine 50 Prozent stärkere Nutzung von Wasserstraßen seien "einfach unrealistisch". Den Prüfern zufolge ist es aber nicht möglich zu beurteilen, ob die nationalen Anstrengungen zusammengenommen ausreichen, um die allgemeinen Ziele der EU für die Verkehrsverlagerung zu verwirklichen.
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