Die EU-Innenminister beraten am Donnerstag in Luxemburg über die seit Jahren strittige Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Es geht unter anderem um die Frage, ob es Vorprüfungen von Asylanträgen schon an den EU-Außengrenzen geben soll. Die Bundesregierung hat sich dafür offen gezeigt, will aber durchsetzen, dass Minderjährige unter 18 und Familien mit Kindern diese Verfahren nicht durchlaufen müssen. Entsprechend hatten sich auch Außenministerin Annalena Baerbock und Wirtschaftsminister Robert Habeck (beide Grüne) geäußert. Baerbock sagte, Grenzverfahren seien hochproblematisch - der EU-Kommissionsvorschlag sei aber die einzige Chance, auf absehbare Zeit zu einem "geordneten und humanen Verteilungsverfahren" zu kommen.
Ob die Innenministerinnen und Innenminister am Donnerstag wirklich eine Positionierung für Verhandlungen mit dem EU-Parlament beschließen können, war bis zuletzt unklar. Denkbar ist auch, dass die Verhandlungen noch einmal fortgesetzt werden müssen. Zu der Forderung der Grünen und der SPD, Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren von den geplanten Grenzverfahren auszunehmen, erklärte Weber: "So werden Schleuser ermutigt, Familien und jüngere Menschen ins Visier zu nehmen, weil sie de facto eine Garantie haben, in Europa bleiben zu können." Damit würden Jugendliche "nicht geschützt, sondern verstärkt gefährdet".
Die FDP ist gegen diese Forderung. Sie fürchtet, dass dadurch eine Einigung in Europa gefährdet werden könnte. Auch innerhalb der Grünen gibt es Kritik zur Reform und am Kurs des eigenen Spitzenpersonals. Zudem kam aus der SPD an dem Reformvorhaben. SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel sagte, die vergangenen Jahre hätten eindringlich gezeigt, dass Asylzentren an den Außengrenzen meist nicht den EU-Standards entsprächen. Man könne nicht darauf hoffen, dass EU-weite verpflichtende Asylschnellverfahren an den Außengrenzen "unseren Verfahrens- und Menschenrechtsstandards entsprechen werden, zumal die Schnellverfahren stets mit einer Inhaftierung von bis zu fast einem halben Jahr einhergehen."
Der grüne Europaabgeordnete Erik Marquardt hält die EU-Pläne für grundgesetzwidrig. Die Möglichkeit, Menschen zurückzuführen, bevor ein Gericht über ihre Anträge entschieden habe, sei menschenrechtlich äußerst fragwürdig, sagte er. Fragwürdig sei auch, Drittstaaten als sicher anzusehen, wenn sie tatsächlich nur teilweise sicher seien. "Beides wäre ein starker Eingriff in das Asylrecht und vom Grundgesetz und EU-Grundrechten nicht mehr gedeckt." Die deutschen Landkreise begrüßten die Pläne dagegen. Es sei richtig, Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen einzuführen und Zentren zu errichten, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager. "Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt wird, müssen unmittelbar zurückgeführt werden." Anerkannte Asylsuchende und diejenigen, deren Anträge dort nicht abschließend bearbeitet werden können, sollten dagegen nach "einem fairen Schlüssel" gleichmäßig auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden.
Der österreichische Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erklärte, bei der Verteilung von Flüchtlingen nur zu einer eingeschränkten Solidarität bereit zu sein. "Beim Asylpakt muss berücksichtigt werden, dass Österreich bei den Asylanträgen außerordentlich belastet ist und nicht weniger belasteten Mitgliedstaaten Solidarität leisten kann. Wir erwarten Solidarität von anderen", sagte er. Hintergrund der EU-Beratungen sind die gestiegenen Migrantenzahlen. Seit Monaten versuchen sehr viele, von Nordafrika über das Mittelmeer Süditalien zu erreichen. Nach Angaben aus Rom kamen seit Januar mehr als 50 000 Migranten auf Booten nach Italien. In Deutschland wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres gut 100 000 Asylerstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegengenommen, eine Zunahme um rund 78 Prozent.
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