Das Landgericht verhängte gegen den 55-jährigen Alexander B. eine Haftstrafe von sechs Jahren - wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit, schwerer Untreue und Steuerhinterziehung. Bei der Urteilsbegründung bekam auch die hessische Justiz ihr Fett ab. Nach rund drei Jahren Ermittlung und vier Monaten Verhandlung stand für das Gericht fest: Der frühere Leiter einer bundesweiten Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ging "mit krimineller Energie" vor, so der Vorsitzende Richter Werner Gröschel.