Dem Gutachten zufolge verstoßen die Ampel-Pläne insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: "Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung." Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken "unzulässig". "Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen", sagte Holetschek, der seit Monaten die Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken fallen zu lassen. "Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass es nicht zu einer Legalisierung des Kiffens kommt."
"Das Legalisierungsvorhaben der Bundesregierung ignoriert die völker- und europarechtlichen Grenzen nationaler Drogenpolitik", betonte Wegener. Dieser international und europäisch nicht abgestimmte Sonderweg sei daher rechtlich überaus riskant und drohe selbst die von der Bundesregierung verfolgten Ziele von vornherein zu verfehlen. Er habe den Eindruck, die Bundesregierung habe Scheuklappen aufgelegt und versuche, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ignorieren.
Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen. Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert. Bis Ende März soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
Holetschek lässt diese Argumente nicht gelten: "Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt. Der Schwarzmarkt existiert vielmehr weiter. Daneben stellen Probleme in der Marktregulierung, der Schmuggel und der Steuerbetrug den Staat vor unlösbare Probleme." Zudem sei es "naiv" zu glauben, dass Kinder und Jugendliche durch so ein Gesetz mit Altersbeschränkungen keinen Zugang zu Cannabis hätten, so Holetschek. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass ein sogenannter grauer Markt entstehen könne, bei dem etwa Volljährige legal erworbenes Cannabis an Minderjährige weitergeben würden. "Das wäre eine neue Herausforderung für Polizei und Justiz, die niemand braucht. Von einer mutmaßlichen "Entlastung" der Polizei, mit der Legalisierungs-Befürworter gerne argumentieren, ist daher nicht auszugehen."
"Ich kann nicht nachvollziehen, wie eine Freigabe von Cannabis zu "Genusszwecken" für junge Menschen ab 18 Jahren den Gesundheits- und Jugendschutz verbessern soll", sagte Holetschek. Er lehne daher weiterhin eine Cannabis-Legalisierung wegen der gravierenden gesundheitlichen Risiken dieser Droge entschieden ab. "Cannabis zu legalisieren und auf Prävention zu pochen, ist wie Feuer zu legen und dann die Feuerwehr zu rufen. Das kann doch nicht der Ernst der Berliner Ampel-Koalition sein."
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