"Wir wissen, dass viele Menschen auf die Eröffnung des Antragsverfahrens für die Härtefallhilfen aufgrund stark gestiegener Energiekosten warten", sagte sie. Das Ministerium habe viele Zuschriften dazu erhalten. "In Nordrhein-Westfalen gibt es bis zu 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die insbesondere mit Heizöl, Flüssiggas oder Holz heizen", erläuterte die Ministerin. Von den 1,8 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags Ende März für die Härtefallhilfen freigegeben habe, entfielen rund 379 Millionen Euro auf NRW.
Die Landesregierung habe ein nutzerfreundliches Antragsportal erarbeitet, das ausrechnen könne, ob die jeweiligen Antragssteller für eine Härtefallhilfe in Betracht kommen. "Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Härtefallhilfe zu stellen, kann bereits heute die Bund-ID oder die Elster-ID beantragen", empfahl die Ministerin. Neben diesen Nutzerkonten für Online-Verwaltungsleistungen seien auch Rechnungen und Kontoauszüge aus dem Vorjahr vonnöten. Handschriftliche Dokumente könnten im Antragsverfahren hingegen nicht berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung hatte für die Härtefallhilfen Referenzpreise für die jeweiligen Energieträger für das Jahr 2021 gebildet. Auf Basis des Bundestagsbeschlusses tragen die Verbraucher das Doppelte des Referenzpreises selbst. Die darüber hinaus gehende Belastung wird zu 80 Prozent abgefedert. Beispiel: Bei einem Referenzpreis von 71 Cent pro Liter Heizöl haben Verbraucher bis zu 1,42 Euro pro Liter selbst zu tragen. Für die Härtefallhilfen kommen ausschließlich Lieferungen aus 2022 infrage. Der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung ist nach Angaben des Ministeriums allein für NRW schon auf rund zehn Millionen Euro zu beziffern. Der Bund übernimmt die Kosten.
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