
Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Koalition beschloss dann, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), warf der Koalition vor, das Gesetz durch den Bundestag peitschen zu wollen. Das entspreche nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Aus Sicht von Frei muss es weitere Beratungen im zuständigen Bundestagsausschuss geben sowie eine erneute Expertenanhörung. Die Koalition habe Angst vor Beratungen, vor der eigenen Zerstrittenheit und "Fliehkräften" innerhalb der Koalition. Ihr Vorgehen schade dem Parlamentarismus.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, warf der Koalition Arroganz vor. Zudem sei es guter Brauch, in Haushaltswochen keine Gesetze zu verabschieden. Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es habe ausreichend Zeit für Beratungen gegeben. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen wollten nun Klarheit haben.
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