In einer achtseitigen Stellungnahme, die zuerst der "Bild"-Zeitung vorlag, kritisieren die Prüfer, dass die Regierung "nicht die Kreditaufnahme für sämtliche der Schuldenregel unterfallende Sondervermögen in die Berechnung des nach der Schuldenregel Zulässigen einbezogen" hätte. Dies sei nach Ansicht des Bundesrechnungshofs aber geboten gewesen. "Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig", heißt es.
Zudem gebe es laut eines Berichts des "Spiegels" Zweifel, ob eine Notlage überhaupt noch so spät im Haushaltsjahr zulässig sei, oder ob die rückwirkende Legitimation "mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt" stünden.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags will am Dienstag (11 Uhr) Sachverständige zu dem Plan befragen, für das laufende Jahr noch die Schuldenbremse auszusetzen. Damit will die Ampelkoalition verhindern, dass der Haushalt verfassungswidrig wird. Hintergrund ist das Karlsruher Haushaltsurteil.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds – ein Sondervermögen – im Nachtragshaushalt 2021 für unzulässig erklärt. Damit fehlen dem Fonds 60 Milliarden Euro an Krediten. Die Richter in Karlsruhe entschieden auch, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Das Gericht wies auch auf das Prinzip der Jährigkeit hin, wonach Ermächtigungen nur bis Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden dürfen.