
Bei manchen Herkunftsstaaten lag im ersten Halbjahr 2023 die Schutzquote bei weniger als 5 Prozent. Dazu gehörten unter anderen Montenegro (2,4 Prozent), Algerien (1,9), Tunesien (1,4), Albanien (0,8), Ghana (0,6), Kosovo (0,6) und Georgien (0,5). Aus diesen Ländern wurden jeweils nur bei wenigen Antragstellern (im ein- oder niedrigen zweistelligen Bereich) Asyl anerkannt, ein Flüchtlingsstatus zugesprochen, subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebeverbot verhängt.
Hohe Schutzquoten gab es hingegen für Menschen aus Syrien (84,8) und Afghanistan (74,3). Anträge von mehr als 57 000 Menschen aus diesen beiden Ländern wurden positiv beschieden. Genauso waren für Eritrea (85,8) und Somalia (78,2) die Quoten hoch. Für Geflüchtete von dort wurden zusammen gut 3300 positive Entscheidungen getroffen.
In die Schutzquote fließen sowohl inhaltliche Entscheidungen, bei denen sich das Bamf mit der konkreten Lage der jeweiligen Antragsteller befasst, sowie rein formelle Entscheidungen ein. Zu letzteren wird gezählt, wenn etwa ein Asylantrag zurückgezogen wird oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Die bereinigte Schutzquote, in die allein die inhaltlichen Bamf-Entscheidungen einfließen, liegt höher - bei Ländern mit einem niedrigen Anteil aber nicht wesentlich.
Gegen Bamf-Entscheidungen kann gerichtlich vorgegangen werden. Aus der Schutzquote sind spätere Urteile, etwa doch Asyl zu gewähren, nicht abzulesen. Die Bundesregierung bezeichnete jüngst erneut die Einführung einer Statistik zu Schutzquoten unter Einbeziehung von Gerichtsentscheidungen als "nicht zielführend".