Die Strafvollstreckungskammer habe insbesondere zu prüfen, ob dem Verurteilten eine günstige Kriminalprognose gestellt werden und eine Aussetzung zur Bewährung im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden könne. Hier spiele auch die besondere Schwere der Schuld eine Rolle, die das Landgericht München I bei der Verurteilung des Mannes festgestellt hatte.
Sollte das Gericht in Regensburg dem Antrag auf Haftentlassung folgen, steht die Frage im Raum, ob der Iraker abgeschoben werden soll. Über die Frage einer etwaigen Abschiebung habe jedoch die zuständige Ausländerbehörde zu entscheiden, hieß es bei Gericht.
In der Praxis stand lange Zeit eine Abschiebung im Raum, zumal Herish A. laut seinem Anwalt Adam Ahmed auch in die irakische Heimat zurück will, wo auch seine Familie lebe. Doch dieses Vorhaben scheint nun zu scheitern: Wie die Bild berichtet, hat das Landesamt für Asyl- und Rückführungen die Abschiebung von Herish A. abgelehnt. Die Begründung ist kurios: Demnach sei A. "nicht als Iraker identifizierbar" und könne deshalb auch nicht abgeschoben werden.
Für die Justiz war der Fall dagegen klar. "Aus Sicht der Staatsanwaltschaft könnte nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer eine Abschiebung aus der Haft heraus erfolgen", sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Im Paragraf 456a der Strafprozessordnung ist geregelt, dass durch die Abschiebung von der Strafverfolgung im Ausland abgesehen wird. Für die Bundesrepublik wäre der Mordfall damit erledigt, wenn Herish A. im Irak leben würde. Dort wäre er ein freier Mann.
Doch dazu wird es vorerst wohl nicht kommen. Mangels identitätsklärender Ausweis-Dokumente könne die Identität von Herish A. durch die irakischen Behörden aktuell nicht durchgeführt werden, teilt die Asyl-Behörde mit. Somit scheitert auch seine Auweisung. Im November sei A. vor einer Delegation der irakischen Botschaft vorgeführt worden. Eine Entscheidung falle nun durch die Behörde in Bagdad, die aber noch aussteht.
Der damals 25 Jahre alte Mann hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Moshammers Tod hatte die Menschen weit über Münchens Grenzen bewegt. Ein Trauerzug geleitete den Sarg quer durch die Stadt an Moshammers Boutique vorbei zum Ostfriedhof, Tausende säumten damals die Straßen.
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