![Außenministerin Annalena Baerbock versucht sich unterdessen zu erklären Umstrittene Nahost-Resolution - Kritik an Baerbocks Enthaltung: "Enttäuschung für die Juden in Deutschland"](/sites/default/files/styles/wide/public/2023-10/Annalena%20Baerbock_0_2.jpg?itok=eWUCYNvt)
Schuster sagte weiter: "Es wäre die Gelegenheit gewesen, mit einer Ablehnung die mantrahaft vorgetragenen Solidaritätsbekundungen mit Israel im Gegenwind der UN-Vollversammlung zu halten." Stattdessen unterstütze Deutschland mit seiner Enthaltung die "relativierende Haltung der UN gegenüber Israel." Schuster bezeichnete es als bedenklich, dass es die westlichen Staaten nicht schafften, in der UN die einzige Demokratie im Nahen Osten zu verteidigen.
Auch die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) reagierte entsetzt auf die deutsche Enthaltung bei der Abstimmung. DIG-Präsident Volker Beck erklärte am Samstag in Berlin, alleiniges Ziel der Resolution sei, Israels Recht auf Selbstverteidigung zu delegitimieren. Deutschland hätte deshalb "klar mit Nein stimmen sollen". Die Bundesrepublik müsse "ohne Wenn und Aber" an der Seite Israels stehen.
Nach der Abstimmung am Freitag teilte Israels Botschafter bei den UN, Gilad Erdan, auf dem Mikrobloggingdienst X (vormals Twitter) mit: "Heute ist ein Tag, der in Schande untergehen wird. Wir alle haben erlebt, dass die UN nicht einmal mehr ein Funken Legitimität oder Relevanz besitzt." Israel lehne die verabschiedete Resolution der Generalversammlung kategorisch ab. "Selbst als es um unsere Geiseln ging, konnten sich die Verfasser nicht einmal dazu durchringen, die Namen der Hamas-Terroristen zu nennen, die für dieses eklatante Kriegsverbrechen verantwortlich sind", schrieb Erdan.
Außenministerin Annalena Baerbock erklärte die Enthaltung unterdessen mit mangelnder Ausgewogenheit des Papiers erklärt. "Weil die Resolution den Hamas-Terror nicht klar beim Namen nennt, die Freilassung aller Geiseln nicht deutlich genug fordert und das Selbstverteidigungsrecht Israels nicht bekräftigt, haben wir mit vielen unserer europäischen Partner entschieden, der Resolution am Ende nicht zuzustimmen", sagte Baerbock nach der Abstimmung am Freitag laut Mitteilung.
Man habe gemeinsam mit den Partnern vor der Abstimmung intensiv auf eine ausgewogene Resolution hingearbeitet und dabei auch einiges erreicht, sagte Baerbock. Zumindest "wichtige Punkte wie eine klare Verurteilung aller Terrorakte und zumindest ein Ruf nach Freilassung der Geiseln" seien nun in dem Text enthalten, sagte Baerbock. "Wir wissen alle, dass nur eine verhandelte Zweitstaatenlösung Israelis und Palästinensern die Perspektive auf ein Leben in Frieden, Sicherheit und Würde gibt. Dafür braucht es den vollen Einsatz der Weltgemeinschaft, dafür braucht es die Vereinten Nationen."
Die UN teilte zuvor weiter mit, dass 14 Staaten gegen die Resolution votiert hätten. Weitere 45 UN-Mitglieder hätten sich der Stimme enthalten, darunter Deutschland. Damit erreichte das Papier die notwendige Zweidrittelmehrheit. In der Resolution sei zwar die Forderung nach einer humanitären Waffenruhe aufgestellt worden, um die notleidende Bevölkerung im Gaza-Streifen zu versorgen. In dem Text seien jedoch nicht die Terrorangriffe der Organisation Hamas auf Israel verurteilt worden, die den aktuellen Nahostkrieg ausgelöst hatten.
Israel hatte eindringlich davor gewarnt, die völkerrechtlich nicht bindende Resolution anzunehmen. Arabische und islamische Staaten unterstützten den Text. Auch die Hamas begrüßte die Resolution. Es handelt sich um die erste Resolution eines führenden UN-Gremiums zu dem Krieg im Nahen Osten. Weder der Sicherheitsrat noch der Menschenrechtsrat der UN haben sich bislang zu den Kämpfen geäußert. Resolutionen der UN-Vollversammlung sind nicht rechtlich bindend, sondern gelten als symbolisch.
Am 7. Oktober hatte die radikalislamische Hamas, die den Gaza-Streifen beherrscht, mit Raketen und Terrorkommandos Israel angegriffen, viele Menschen getötet und weitere verschleppt. Israel reagierte mit heftigem Beschuss und der Blockade des Gebietes, in dem 2,3 Millionen Menschen leben.