Monika Lelgemann, die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses, erklärte dem ARD-Hauptstadtstudio, die Regelung könne zum 7. Dezember in Kraft treten, wenn der Bundesausschuss sie an diesem Tag annimmt. "Das heißt, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein", so Lelgemann.
Während der Corona-Pandemie konnten sich Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben lassen. Damit wurde vermieden, dass sie andere Patienten oder das Praxispersonal ansteckten. Im April war die Regelung ausgelaufen. Doch steigen die Infektionszahlen von Atemwegserkrankungen wieder an, auch sind die Arztpraxen zunehmend überlastet.
Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, hatte zuletzt das langsame Tempo bei der Wiedereinführung der Regelung kritisiert. Dass dies noch nicht geschehen ist, sei "überhaupt nicht nachvollziehbar", sagte Beier. "Als es dann endlich beschlossene Sache war, begann der Umsetzungsprozess, der mindestens noch einmal so viel Zeit in Anspruch nimmt und bis heute andauert", kritisierte Beier. Dabei wäre die Krankschreibung per Telefon "schon diesen Winter eine dringend notwendige Entlastung für die derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen gewesen".
Laut dem neuen Gesetz soll die Voraussetzung für eine telefonische Krankschreibung sein, dass es um Erkrankungen ohne schwere Symptome geht und man bei dem Arzt oder der Ärztin schon aus früheren Behandlungen bekannt ist.