Beim Thema Impfen stehe Bundesrecht über dem Landesrecht. Genau über diesen Punkt sei in dem angestrebten Volksbegehren aber nicht deutlich genug informiert worden. Stattdessen werde darin der falsche Eindruck erweckt, dass mit dem Ziel des Volksbegehrens mögliche bundesrechtliche Impfpflichten verhindert werden könnten. Die Entscheidung der Richter sei einstimmig ergangen.
Aus Sicht von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) bestätigte der Verfassungsgerichtshof die Auffassung der Landesregierung. Sie sprach nach der Urteilsverkündung, bei der sie anwesend war, mit Blick auf das Volksbegehren von einer "mutwilligen Täuschung der Bürgerinnen und Bürger". Werner betonte zudem, dass es keinen Impfzwang in Deutschland gebe. Es gebe lediglich eine Nachweispflicht über die Masernimmunität etwa für Kindergärten.
Der AfD-Co-Vorsitzende Stefan Möller nannte die Gerichtsentscheidung im Gespräch mit der dpa eine "schwere Enttäuschung". "Der Verfassungsgerichtshof stellt - und folgt dabei offenbar der Landesregierung - an Volksgesetzgebung, Volksbegehren, deutlich höhere Anforderungen als an ein Parlamentsgesetz", sagte der Jurist, der auch Vorsitzender des Justizausschusses im Thüringer Landtag ist. Bei der AfD lasse dies "eigentlich nur den Schluss zu, dass Volksbegehren, also direkte Demokratie, theoretisch zwar erlaubt ist, aber praktisch nicht erwünscht ist." Zur Urteilsverkündung war kein Vertreter der AfD anwesend.
Möller kündigte an, dass die AfD an dem Thema festhalten wolle. Das Scheitern des Volksbegehrens bedeute nicht, dass man das Thema aus dem Landtag heraus nicht noch einmal aufgreifen könne. Seiner Meinung nach sei dafür nicht unbedingt eine Verfassungsänderung - und damit eine Zweidrittel-Mehrheit - nötig.
ag/pcl