
Im Saarland sei aktuell fast jedes fünfte Kind armutsgefährdet, sagte Jung. Grundsätzlich begrüße er die Initiative der Bundesregierung, die Chancen für Kinder und Jugendliche verbessern und Kinderarmut bekämpfen zu wollen. "Das Gesetz zur Einführung der Kindergrundsicherung erfüllt allerdings weiterhin nicht unsere Erwartungen." Er sehe dringenden Nachbesserungsbedarf.
Schaltet eine Mehrheit im Bundesrat den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ein, würde das Gesetz erst einmal gestoppt. Schlägt das Gremium dann einen abweichenden Beschluss von dem des Bundestages vor, müsste das Gesetz noch einmal durch das Parlament.
Jung forderte, dass die Bildungs- und Teilhabeleistungen pauschalisiert ausgezahlt und die Kosten voll vom Bund übernommen werden müssten statt wie geplant auf die Länder übertragen zu werden. Außerdem brauche man niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten. Der angedachte Familienservice bei der Bundesagentur für Arbeit würde für das gesamte Saarland nur einen Standort mit Beratung vor Ort bedeuten.
Der Minister kritisierte außerdem, dass Antragstellende laut dem aktuellen Gesetzesentwurf weiterhin bis zu vier unterschiedliche Ansprechpartner hätten. "Die geplante Vereinfachung der Antragstellung ist demnach nicht gegeben." Auch würden die Betroffenen durch die Kindergrundsicherung in der Praxis nur geringfügig mehr Unterstützung erhalten. Um Armut nachhaltig zu bekämpfen, brauche es mehr - seien es Leistungen oder Infrastruktur.
Nach Ansicht Jungs sollte das Gesetz zudem stufenweise in Kraft treten, damit die Verwaltung rechtzeitig angepasst werden könne. "Wenn es nicht gelingt, Kinder aus der Armut zu holen, werden nicht nur die Kinder die Folgen der Armut ein Leben lang tragen müssen, sondern auch der Staat", warnte Jung. Das koste den Staat am Ende mehr.