Die im Bundestag am 17. März mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedete Wahlrechtsreform führe dazu, dass von Direktkandidaten gewonnene Wahlkreise gegebenenfalls nicht zugeteilt würden, sagte Lindholz. Das und die auf den letzten Metern in den Entwurf eingefügte Streichung der Grundmandatsklausel seien inakzeptabel. Das Verfahren sei von den Koalitionären mit einer "Basta-Mentalität" durchgezogen worden. Das habe Konsequenzen, auch jenseits des Streits um das Wahlrecht. Lindholz sagte: "So hat sich das Klima auch untereinander dadurch natürlich erheblich verschlechtert." Die Stimmung sei teilweise "regelrecht vergiftet".
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Wahlrechtsreform beschlossen, um den auf 736 Abgeordnete aufgeblähten Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Die sogenannte Grundmandatsklausel soll entfallen. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Davon profitierte 2021 die Linkspartei, die nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht hatte. Die CSU kam für sich gesehen 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft. Die FDP setze darauf, den Eindruck zu vermitteln, sie habe in der Koalition mit SPD und Grünen "noch Schlimmeres verhindert", sagte Lindholz. Doch dafür werde niemand gewählt.
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