Der Regelsatz für das Bürgergeld wird - wie früher bei Hartz IV - jährlich an Preise und Löhne angepasst. Die Erhöhung hinkte in der Vergangenheit der Inflationsentwicklung allerdings oft hinterher. Mit der Einführung des Bürgergelds in diesem Jahr wurde die Berechnung geändert. Nun wird auch die aktuelle Inflation berücksichtigt.
Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent - im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.