
Geplant seien Übergangsfristen und auch Ausnahmen für die Pflicht zu der neuen Technik, hieß es aus dem Ministerium - etwa wenn eine Heizung kurzfristig ausfalle und repariert werden müsse. Außerdem solle es Härtefallregelungen geben, und die Vorgaben sollten "technologieoffen" gestaltet werden. Auch eine Umstellung etwa auf Fernwärme solle möglich sein. Die Neuregelung solle "pragmatisch und sozial ausgewogen" gestaltet werden. Ein finaler Gesetzentwurf solle in Kürze an die anderen Ministerien der Bundesregierung gehen. Die vorgesehene Pflicht, fossil betriebene Heizkessel spätestens nach 30 Jahren auszutauschen, bestehe im Grundsatz auch heute schon, sagte die Ministeriumssprecherin. "Es gibt heute Ausnahmen, und es wird auch künftig Ausnahmen geben."
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte zwar am Mittwoch die Pläne grundsätzlich, äußerte aber auch Kritik. Der öffentlich gewordene Entwurf enthalte "zu viele Detailvorgaben, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung unnötig erschweren und hohe Kosten verursachen", bemängelte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.
Die Bundesregierung setze zu stark auf Wärmepumpen, die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen. Stattdessen brauche es Konzepte, um Gasheizungen und die dazugehörige Infrastruktur mit klimafreundlichen Gasen zu betreiben. Nötig sei zudem ein Gesetz zur flächendeckenden Wärmeplanung, um Gegebenheiten vor Ort besser zu berücksichtigen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte die Pläne und forderte ein Förderprogramm für die Umstellung. "Fossile Heizungen müssen jetzt schnell aus dem Bestand raus, denn bei Gebäuden hinkt die Energiewende weit hinterher. Das konterkariert Klimaziele und dauerhafte Versorgungssicherheit", betonte BEE-Präsidentin Simone Peter.
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