Die Regeln der Schuldenbremse hätten sich während der Corona-Pandemie in der Krise bewährt, sagte Lechner. Die Regel sei flexibel genug, um in Notlagen zu reagieren. Zudem könnten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auch Sondervermögen beschlossen werden. Eine hohe Verschuldung trage jedoch zur Inflation bei und treibe die Preise für Verbraucher und Unternehmen, warnte der CDU-Landeschef.
Auch die AfD verteidigte die Schuldenbremse. "Die Schuldenbremse, wie sie in der niedersächsischen Verfassung verankert ist oder auf Bundesebene im Grundgesetz festgeschrieben wurde, darf weder ausgehebelt noch aufgeweicht werden", sagte der AfD-Abgeordnete Peer Lilienthal. Das sei man den zukünftigen Generationen schuldig. Nachgeschärft werden müsse lediglich, dass eine einmal festgestellte Notlage nicht unbefristet fortbestehen dürfe. Im Gegenteil müsse in Zukunft mindestens einmal jährlich festgestellt werden, ob die Notlage noch andauert, forderte Lilienthal.
Seit das Bundesverfassungsgericht eine Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt für nichtig erklärt hatte, ist eine Diskussion über die Zukunft der Schuldenbremse entstanden. Unter anderem Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil ist für eine Reform. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bezeichnete die aktuelle Ausgestaltung der Schuldenbremse gar als gefährlich.