"Ein Jahr ist es nun her, dass das Aktionsprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" von der Bundesregierung angekündigt wurde", kritisierte Ramona Pop, vzbv-Vorständin. Konkrete Vorhaben lägen bislang nicht vor, heißt es zudem vom Bundesverband. Pop sieht aber eine Chance darin, dass die EU-Kommission nun selbst einen Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorstellen will. Dieser soll an diesem Mittwoch präsentiert werden.
Vonseiten des europäischen Verbraucherverbandes Beuc hieß es vorab: "Wir erwarten, dass der Vorschlag ein neues Recht der Verbraucher auf Reparatur einführt." Dieses Recht solle für Situationen gelten, in denen sich Verbraucher nicht auf gesetzliche Garantien verlassen könnten. Deutsche Verbraucherschützer fordern neben einem staatlichen Zuschuss zu den Reparaturkosten, dass Firmen stärker an diesen Kosten beteiligt werden sollten. Der vzbv sieht Frankreich als Vorbild: Über einen Fonds müssten sich dort Hersteller bestimmter Produkte an den Kosten für Reparaturen beteiligen.
"Berlin muss aber nicht auf Brüssel warten", betonte Pop. Die Bundesregierung solle eigene Maßnahmen vorlegen und müsse sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Hersteller verbindliche Angaben zu Reparierfähigkeit und Lebensdauer eines Produktes machen müssten. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchten diese Informationen vor dem Kauf.
Das EU-Parlament hatte bereits vor knapp zwei Jahren ein Recht auf Reparatur gefordert. Damit sollen Verbraucher beim Kauf über die Kosten von Ersatzteilen informiert werden und auch darüber, ob ein Gerät repariert werden kann. So sollen Smartphones, Kaffeemaschinen und Drucker seltener weggeworfen werden müssen.
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