![Deutschlandweit mehr als 200 Schadenersatzklagen gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen Deutschlandweit mehr als 200 Schadenersatzklagen gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen](/sites/default/files/styles/wide/public/2023-07/corono%20impfstoff.jpg?itok=6DmzjNSZ)
Das Landgericht Hof in Bayern hatte im Januar die Klage einer Frau gegen Astrazeneca abgewiesen. Diese hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des Unternehmens zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass weder ein Produktfehler noch ein Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff festgestellt werden konnte. Mit der Berufung gegen die Entscheidung befasst sich im Juli nun das Oberlandesgericht Bamberg.
Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen. Dies gilt laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs nur dann nicht, wenn Schäden vorsätzlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der in der EU geltenden guten Herstellungspraxis verursacht wurden.
dp/fa