Die Bundesregierung sieht nach dem Karlsruher Haushaltsurteil weitreichende Folgen auch für andere Rücklagen im Bundeshaushalt. Die Kredite aus dem Sondervermögen für die Energiepreisbremsen könnten "im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden", teilte Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer am Mittwoch den Ministerien mit. Mit dem Schreiben sperrte er alle weiteren Ausgaben aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das laufende Jahr. Zugleich hieß es aus Kreisen des Finanzministeriums: "Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen." Wie die Hilfen anders finanziert werden sollen, blieb zunächst aber offen.