
Die Empfehlungen der Kommission sind unverbindlich, werden jedoch von den Parteien meist befolgt, sobald sie sich darauf geeinigt haben, sie zur Lösung des Konflikts in Anspruch zu nehmen. Das große Temperagemälde zeigt eine Gruppe bunt gekleideter Menschen auf einer Wiese, einige essen oder musizieren, während andere zu tanzen scheinen. In ihrer Schlussfolgerung führt die Kommission aus, dass das Gemälde ab November 1927 Hedwig und Emanuel Albert Lewenstein, einem in Amsterdam lebenden jüdischen Ehepaar, gehörte und Teil ihrer umfangreichen Kunstsammlung war. Das Gemälde wurde am 9. Oktober 1940 – nur wenige Monate nach der Besetzung der Niederlande durch die deutsche Wehrmacht – in einem Auktionshaus in Amsterdam versteigert.
Vor der Auktion sei das Stück eine Leihgabe der Familie Lewenstein an das Stedelijk Museum in Amsterdam gewesen, von wo es am 5. September 1940 im Auftrag des Kunsthändlers Abraham Mozes Querido übernommen worden sei, hieß es in einer Erklärung der Kommission. "Trotz jahrelanger Forschung" sei es der Kommission nicht gelungen, den Weg des Gemäldes zu ermitteln. "Es lässt sich nicht nachweisen, auf wessen Initiative das Gemälde als Teil des Lewenstein-Nachlasses an das Auktionshaus Frederik Muller & Co. bei der Auktion verkauft wurde", erklärte die Kommission. Sie fügte hinzu, dass das Kunstwerk von Salomon B. Slijper erworben wurde, dessen Witwe es 1972 für 900.000 niederländische Gulden an die Bayerische Landesbank verkaufte. Seitdem befindet es sich als Leihgabe in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und im Kunstbaumuseum München.
Zum Zeitpunkt der Auktion im Jahr 1940 waren die Kinder von Hedwig und Emanuel Albert Lewenstein – Robert Gotschalk Lewenstein und Wilhelmine Helene Lewenstein – in die Vereinigten Staaten bzw. in die damalige portugiesische Kolonie Mosambik ausgewandert. Nur Irma Lewenstein Klein blieb in Amsterdam – sie war Roberts getrennt lebende Frau. Sie überlebte die Nazi-Besatzung und den Zweiten Weltkrieg. Im Streit um den Besitz des Gemäldes legte die Bayerische Landesbank nahe, dass Irma Lewenstein Klein das Gemälde im Zusammenhang mit ihrer Scheidungsvereinbarung versteigert habe. Die Kläger waren jedoch der Ansicht, dass die Versteigerung des Gemäldes im Zusammenhang mit der Besetzung der Niederlande durch die Nazis und der darauf folgenden systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung stattfand.
Nach Prüfung der historischen Beweise kam die Kommission zu dem Schluss: "Das Gemälde wurde aufgrund von Verfolgung beschlagnahmt." "Die Familie Lewenstein und Irma Lewenstein Klein wurden seit Beginn der deutschen Besetzung der Niederlande im Jahr 1940 als Juden verfolgt", hieß es. "Es gibt keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass Irma Lewenstein Klein die Übergabe des Gemäldes aus freien Stücken veranlasst hat", heißt es in der Erklärung weiter.
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