Für Fahrer von E-Scootern hat sich der Verkehrsgerichtstag gegen höhere Promillegrenzwerte ausgesprochen. Das teilten die Fachleute am Freitag in Goslar mit. Für eine Straftat empfiehlt der Verkehrsgerichtstag wie bisher eine Grenze von 1,1 Promille - ebenso wie beim Auto. Ab 0,5 Promille solle eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Darüber hinaus forderte der Gerichtstag, dass bei Fahrten mit 1,1 Promille nicht per se der Führerschein entzogen werden müsse. Je nach Fall sollten Gerichte auch die Möglichkeit haben nur ein Fahrverbot auszusprechen, hieß es. Verschiedene Verbände begrüßten diese Entscheidung, darunter der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und der TÜV-Verband.