
Die Vorgaben schützten Patientinnen und Patienten vor mangelhafter Versorgung und das Personal vor Überlastung. Mit dieser ersten Auswertung erhalte man endlich Transparenz. Weitere Berichte müssten zeigen, ob in den Krankenhäusern nachgebessert werde.
Eine 2019 erlassene Richtlinie regelt die Anzahl der Mitarbeiter, die in den Kliniken mindestens anwesend sein müssen, um Patienten richtig versorgen zu können. Dabei geht es sowohl um Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen als auch um das Pflegepersonal, Therapeuten und Sozialarbeiter. Die tatsächliche Personalausstattung muss von den Kliniken für jede Station dokumentiert und pro Quartal gemeldet werden. Für die Erhebung wurden die Daten mit den Vorgaben abgeglichen.
Probleme bei der Erfüllung der Anforderungen gab es demnach vor allem in der Pflege und manchen Therapiebereichen. Für den Bericht wurden Daten des dritten und vierten Quartals 2021 verwendet. Im Schnitt meldeten 141 Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und 759 Einrichtungen für Erwachsene in diesem Zeitraum ihren Personalstand.
Der GKV-Spitzenverband kritisierte, dass Geld der Krankenkassen für Personal - wie demnach bereits in der Vergangenheit geschehen - womöglich zweckentfremdet werde. Darüber hinaus sieht der Verband in den Zahlen nicht nur den Ausdruck des Fachkräftemangels, sondern auch ein strukturelles Problem: Grundsätzlich gebe es zu viele Menschen, die stationär aufgenommen würden. Alternativen wie Tageskliniken würden zu wenig genutzt.
Der GKV-Spitzenverband vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten gegenüber der Politik, der Ärzte- und Apothekerschaft sowie Krankenhäusern.
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