Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen ab sofort keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, etwa in Unterkünften für Geflüchtete oder Obdachlose. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten sind, wie von der Staatsregierung beschlossen, um Mitternacht ausgelaufen.