Angesichts dieses Zahlenwerks liegt der Verdacht nahe, dass der Finanzminister versucht, Staatsgeld vor allem in die FDP-geführten Ministerien zu lenken und den Häusern des Koalitionspartners finanzielle Mittel zu entziehen.
Ob der Bundeshaushalt 2024 nur zufällig Schlagseite aufweist oder ob Christian Lindner und seine Vorgänger im Finanzministerium systematisch Geld für Parteifreunde organisieren.
Eine Auswertung der Bundeshaushalte seit 2007 zeigt, dass auf längere Sicht ein Finanzminister aus den eigenen Reihen ebenso häufig schadet wie nützt. Demnach hat zum Beispiel Olaf Scholz als Finanzminister der Großen Koalition in den Jahren 2018 bis 2021 jedes Mal weniger Geld für die SPD-geführten Ministerien herausgeholt als für die Ministerien der Union. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ging es in den ersten Jahren als Finanzminister ähnlich. Im schwarz-gelben Kabinett gab es in den Jahren 2010 bis 2013 stets höhere Zuwächse für die Ministerien der FDP als für die Ministerien von CDU und CSU.
In den Jahren 2014 bis 2017 der Großen Koalition konnte Schäuble hingegen mehr Geld für die eigenen Leute organisieren. Das gelang auch häufig seinem Amtsvorgänger Peer Steinbrück (SPD). In der ersten Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel stieg zum Beispiel das Budget 2009 für den Sozialdemokraten Sigmar Gabriel im Umweltministerium um 75 Prozent. Dasselbe Schauspiel scheint sich nun mit anderer Besetzung in der Ampelregierung zu wiederholen. Die von Liberalen geführten Ministerien dürfen die Ausgaben im Durchschnitt stärker erhöhen als die Häuser von Grünen und Sozialdemokraten.
Allerdings spielen oft andere Entwicklungen eine größere Rolle als die Parteilogik. In den vergangenen Jahren war vor allem der gesunkene Gesundheitsetat nach der Corona-Pandemie ausschlaggebend. Ohne diesen Effekt hätten SPD und Grüne in gleichem Maße profitiert wie die FDP. Denn den vorgesehenen Kürzungen im Auswärtigen Amt und im Wirtschaftsministerium gingen Ausgabensteigerungen im Jahr 2022 voraus, während die FDP-geführten Ressorts in diesem Jahr Kürzungen hinnehmen mussten.
Insgesamt muss Christian Lindner rückläufige Ausgaben umsetzen, während in den Vorjahren die Verteilungsmasse in der Regel von Jahr zu Jahr größer wurde. Nachdem die Ausgaben der Ministerien in den Corona-Jahren 2020 und 2021 sprunghaft angestiegen waren, folgen nun mehrere Jahre mit Ausgabenkürzungen. Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht Ausgaben in Höhe von insgesamt 445,7 Milliarden Euro vor. Die für 2024 geplanten Ausgaben liegen damit um 30,6 Milliarden Euro unter dem Wert für 2023. Das ist ein Minus von rund 6,4 Prozent.
Die Neuverschuldung soll 2024 laut Entwurf bei 16,6 Milliarden Euro liegen. Das sind rund 30 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Eine Kreditaufnahme in dieser Höhe wäre genau im Rahmen der nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässigen Nettokreditaufnahme. Neben dem offiziellen Bundeshaushalt spielen die sogenannten Sondervermögen eine wichtige Rolle. Neben dem Sondertopf mit 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr ist dies vor allem der Klima- und Transformationsfonds (KTF), mit dem Investitionen in den Klimaschutz finanziert werden sollen.
In diesem Fonds befinden sich auch Gelder, die ursprünglich für Corona-Maßnahmen gedacht waren, für diesen Zweck dann aber nicht gebraucht wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag stattgegeben, die in der Umschichtung eine unzulässige Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse sah. Das Volumen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) schrumpft daher um 60 Milliarden Euro. Aus dem KTF sollen zahlreiche Förderprogramme bezahlt werden, etwa für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen oder die Sanierung des Bahn-Schienennetzes.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Haushaltspolitiker kalt erwischt. Weil noch viele Fragen offen sind, soll ein wichtiger Beschluss für den Bundeshaushalt 2024 erst gegen Ende November gefällt werden. Am 1. Dezember will die Ampelkoalition den endgültigen Beschluss im Bundestag verabschieden.