Wer alleinerziehend und geschieden ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erziehungsrente. Möglich ist das, wenn eine Person sich um ein minderjähriges Kind kümmert und der frühere Ehepartner stirbt. Allerdings muss die Ehe dafür nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam. Aber auch frühere Lebenspartner, die alleinerziehend sind, können eine Erziehungsrente beziehen, wenn ein Gericht die eingetragene Partnerschaft aufgehoben hat und der Partner stirbt. Wichtig: Berechtigt sind nur Partner, die nicht wieder geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.