Gut drei Jahre nach einem wegweisenden Urteil soll der Bundestag über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe in Deutschland abstimmen. Zwei Abgeordnetengruppen haben Regelungsvorschläge dazu vorgelegt, über die ohne Fraktionsvorgaben entschieden werden soll. Der eine Vorschlag zielt darauf, dass Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel zur Selbsttötung grundsätzlich unter Voraussetzungen verschreiben dürfen. Der andere Vorschlag sieht eine grundsätzliche Strafbarkeit vor, aber mit geregelten Ausnahmen. Möglich sein soll eine solche Beihilfe in beiden Entwürfen nur für Volljährige. Vorgesehen sind auch Fristen und Beratungspflichten.