Das Auflösen einer verbotenen palästinensischen Demonstration am Sonntagnachmittag durch die Polizei sei nicht einfach gewesen, weil die Kundgebung viel größer geworden sei als erwartet, sagte Matz. Auch das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angekündigte Ausweisen von Unterstützern der islamistischen Organisation Hamas, die den Terrorangriff auf Israel startete, sei "im Einzelfall sicherlich schwieriger, weil wir es teilweise auch mit deutschen Staatsbürgern zu tun haben".
Matz forderte, auch Hassäußerungen und Antisemitismus im Internet zu verfolgen. Portale wie Tiktok seien kein rechtsfreier Raum, gegen manche verbotene Äußerungen dort müsse konsequent vorgegangen werden. Manche Autoren seien "bekannte Menschen mit vielen Followern, und nicht alles, was gesagt wird, ist auch zulässig".
Grundsätzlich sind weder Demonstrationen und Äußerungen gegen Israel und die israelische Politik noch pro-palästinensische Kundgebungen verboten. Ist eine Demonstration "israelfeindlich", ist das kein Grund für ein Verbot. Problematisch wird es erst dann, wenn Inhalte propagiert werden, die als Volksverhetzung gewertet werden können, weil sie Hass gegen bestimmte Gruppen von Menschen, etwa Juden oder Israelis, schüren. Dann können Veranstaltungen verboten oder Äußerungen bestraft werden.