Wie "Bild.de" in Berufung auf eine regierungsinterne Ressortabstimmung berichtet, könnte Bürgergeld-Empfängern, die eine Arbeitsstelle ablehnen, dann die Regelleistung für bis zu zwei Monate vollständig gestrichen werden. Nur die Wohnkosten sollen demzufolge weiterhin gezahlt werden, damit niemand vor der Obdachlosigkeit stehe. Weiter heißt es in dem Bericht, dass die Neuregelung bereits bis zum 2. Januar von der Bundesregierung abgesegnet werden und schnellstmöglich im kommenden Jahr umgesetzt soll.
"Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt", sagte Heil der Zeitung über seine Pläne. Zwar arbeite die "überwältigende Mehrheit" der Bürgergeld-Empfänger mit, wer sich aber "allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen". Wen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ein Schicksalsschlag treffe, der könne sich aber weiter "auf den Sozialstaat verlassen", so Heil weiter. "Deutschland ist das Land der Tüchtigen. Jeden Tag sehe ich Menschen, die sich abrackern, um die Gesellschaft zusammenzuhalten", unterstrich der SPD-Politiker.
Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Die Höhe des Bürgergelds basiert auf der Basis eines sogenannten regelbedarfsrelevanten Preisindex. Berechnet sind darin unter anderem Ausgaben für Ernährung, Haushaltsstrom, Wohnungsausstattung oder den Nahverkehr.