Die Bundesregierung "ignoriert damit ihren eigenen Anspruch, den Jugendschutz nach vorne zu bringen und auf der anderen Seite Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz zu entlasten, kritisierte Breher. Warnungen von Experten habe die Ampel in den Wind geschlagen. Bis zum Alter von 25 Jahren sei das Gehirn nicht ausgereift und besonders für Spätfolgen anfällig. Die Kapazitäten gerade im Bereich der Jugendpsychiatrischen Behandlungen seien schon heute begrenzt. Zudem sei es auch nach Angaben von Polizei- und Justizvertretern völlig unrealistisch, dass die in dem Entwurf der Ampel vorgesehenen Regelungen ausreichend kontrolliert werden könnten.
Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahre soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen - pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Ziel ist ein Inkrafttreten Anfang 2024.
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