Außerdem solle ein kollektiver Rechtsschutz eingeführt werden, schlägt die Fraktion vor. Denn viele Betroffene scheuten die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens. Das führe bislang dazu, dass Diskriminierung in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert werde. Die SPD-Fraktion schlägt hierzu zwei Neuerungen vor. Erstens: Antidiskriminierungsverbände sollen im Wege der Prozessstandschaft für betroffene Personen klagen können. Unter Prozessstandschaft versteht man die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Daneben soll im AGG ein Verbandsklagerecht verankert werden. Damit könnten qualifizierte Verbände auch unabhängig von der Betroffenheit Einzelnen, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen.
Für Betroffene und die sie vertretenden Verbände will die SPD-Fraktion außerdem einen Auskunftsanspruch gegenüber Arbeitgebern schaffen. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber sollten einen Anspruch haben, die Gründe für die Nichteinstellung zu erfahren. Dieser Anspruch spiele auch mit Blick auf die zunehmende Relevanz von Entscheidungssystemen, die auf Algorithmen basieren, eine wichtige Rolle für einen effektiven Schutz vor Diskriminierung. Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung sollten nach Auffassung der SPD-Abgeordneten unabhängig davon bestehen, ob jemand vorsätzlich oder unabsichtlich diskriminiert wurde. Der Diskriminierungsschutz solle künftig außerdem den Bereich der Bundesverwaltung umfassen.
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