Krankenhäuser sollten etwa einen Teil der Vergütung dafür bekommen, dass sie eine gute Versorgung vorhalten - und nicht mehr wirtschaftlich auf jeden einzelnen Behandlungsfall angewiesen seien. "Das wird dazu führen, dass die kleinen Krankenhäuser trotzdem überleben können, weil sie eine Grundversorgung anbieten und dafür auch eine Pauschale bekommen."
Das Konzept einer Regierungskommission, das Grundlage des Gesetzes sein soll, sieht Änderungen am Vergütungssystem über Pauschalen für Behandlungsfälle vor. Künftig sollen Kliniken nach neuen Kriterien honoriert werden, unter anderem mit einem Anteil für das Vorhalten von Leistungsangeboten. Im Blick steht auch, das historisch gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
In der nächsten Woche sind weitere Beratungen von Bund und Ländern vorgesehen, wie es aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. In Ministeriumskreisen wurde betont, dass die Planung von Kliniken der jeweiligen Versorgungsstufen in Händen der Länder liege. Dabei könne man Standorte auch dafür aufbauen, dass sie künftig mehr als nur die Grundleistungen anbieten können. Plausibel sei ein Netz von 300 bis 400 gut verteilten Kliniken der mittleren Versorgungsstufe. Bisher machten kleine Häuser teils Eingriffe, die finanziell sehr lukrativ, aber kompliziert seien. Dies solle künftig nicht mehr gemacht werden, dafür solle es aber die geplanten neuen Vorhalte-Pauschalen geben.
Ohne die Reform würden in den nächsten Jahren etliche Kliniken in die Insolvenz gehen, hieß es in den Ministeriumskreisen. Die Zahl der Fälle gehe im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Krise zurück, ein vorübergehender finanzieller Ausgleich dafür ende aber. Zudem nehme die Bereitschaft ab, sich in kleinen Häusern operieren zu lassen.
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