Was nun folgt, kennt die Gruppierung gut: In mindestens zehn Bundesländern steht die Organisation unter dieser besonderen Beobachtung. In vier Bundesländern hat sich der Verdacht der Verfassungsschützer sogar bestätigt und sie sind "gesichert rechts-extrem".
Als Prüffall kann der Verfassungsschutz zunächst jede Organisation, Partei oder Person beobachten. Verfassungsschützer sammeln dann intern alle öffentlich einsehbaren Informationen, die dafür oder dagegen sprechen, dass die Vereinigung verfassungsfeindlich sein könnte. Ob dieser Prozess läuft, veröffentlicht der Verfassungsschutz nicht.
Besteht ein Verdachtsfall, darf der Verfassungsschutz erste nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung einsetzen. Das vereinfacht die Beobachtung, muss aber der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Die bisher festgestellten Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ideologie darf er dann ausarbeiten, indem er etwa Telefonate mithört oder Mails liest. Außerdem darf er personenbezogene Daten speichern und auswerten.
Erst wenn Gewissheit besteht, kann der Verfassungsschutz die Vereinigung als verfassungsfeindlich einstufen. In vier Landes-JAs gilt sie daher als "gesichert rechts-extrem". Verfassungsschützer dürfen weiterhin nachrichtendienstliche Beobachtungen anstellen, solange diese weiterhin "verhältnismäßig" sind.
Für die AfD sieht die Sache ähnlich aus. Wie auch die JA stufen Verfassungsschützer die AfD als rechts-extremen Verdachtsfall ein. Das gilt auch in sechs Bundesländern. Zusätzlich hat der Landesverfassungsschutz in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die drei Landes-AfDs schon als "gesichert rechts-extreme Bestrebung" eingestuft. Die AfD Sachsen darf beispielsweise seit Freitag als rechts-extrem bezeichnet werden.
Nicht selten kommt es vor, dass sich die Verbände gegen das Urteil wehren. So galt die Bundesverband der JA von Ende April 2023 bis Mitte Juni als gesichert rechts-extreme Bestrebung. Ein Eilverfahren gab der Klage der Jungen Alternative recht; seitdem gilt sie wieder nur als rechts-extremer Verdachtsfall. Damit steht sie wieder auf der gleichen Stufe wie die AfD. So will auch die AfD Sachsen, die seit Freitag eine gesichert rechts-extreme Partei ist, juristische Schritte prüfen.