Wie die Kommission mitteilte, seien drei sogenannte "Super-Meilensteine" im Zusammenhang mit Reformen im überarbeiteten polnischen Plan unverändert geblieben. Dies bedeute, dass keine Auszahlung nach einem Zahlungsantrag im Rahmen der Sonderfazilität möglich ist, bevor Polen die drei Meilensteine zufriedenstellend erfüllt hat. Dabei geht es etwa um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz.
Abseits dieser regulären Auszahlungen kann Polen aber trotzdem bald erstes Geld erhalten. Die EU-Staaten haben nun rund vier Wochen Zeit, Polens Plan zu begrüßen. Diese Zustimmung werde es Polen erlauben, 5,1 Milliarden Euro als Vorfinanzierung zu erhalten, so die Kommission.
Die bisherige polnische Regierungspartei PiS lag wegen ihrer umstrittenen Justizreform mit Brüssel über Kreuz. Sie verlor bei der Wahl am 15. Oktober jedoch die absolute Mehrheit und hat keinen Koalitionspartner. Ein proeuropäisches Dreierbündnis der bisherigen Opposition errang die Mehrheit. Geführt wird es von dem früheren EU-Ratspräsidenten Donald Tusk.
Tusk hat mehrfach angekündigt, dass er sich für eine Rücknahme der Justizreformen und die Freigabe der EU-Gelder einsetzen wird. Dennoch wird sich der Machtwechsel bis Anfang Dezember hinziehen. Präsident Andrzej Duda, der aus den Reihen der bisherigen Regierungspartei PiS stammt, hat zunächst den amtierenden Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki mit der Regierungsbildung beauftragt. Erst, wenn dessen Vorhaben scheitert, ist Tusk am Zug.