Zuvor hatte Kruse in der "Bild"-Zeitung davor gewarnt, der Gesetzentwurf führe dazu, dass derzeit verbaute Gas-Heizungen schon bis 2035 getauscht werden müssten - anstatt bis 2045, wie von der Koalition beschlossen worden sei. Eine Sprecherin von Habeck wies dies am Freitag zurück. Die Passage zur Regelung von Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar seien, sei zwischen den betroffenen Ressorts geeint. "Und zwar explizit mit dem Bundesfinanzministerium, das bekanntlich von der FDP geführt wird."
Im Entwurf heißt es, beim Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage, die sowohl Erdgas als auch 100 Prozent Wasserstoff nutzen könne, dürfe der Eigentümer noch bis zum 1. Januar 2035 Erdgas nutzen - unter bestimmten Voraussetzungen. So müsse der Gasverteilnetzbetreiber, an dessen Netz die Heizungsanlage angeschlossen ist, einen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung seiner Kunden auf Wasserstoff bis zum 1 Januar 2035 vorlegen. Diese Heizungen sollen 2030 mit mindestens 50 Prozent grünen Gasen wie Biomethan und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden.
Jeder Gasnetzbetreiber könne entscheiden, ob er ein Erdgasnetz betreiben, ein neues Wasserstoffnetz bauen oder Teile seines Netzes auf Wasserstoff umrüsten wolle. Für den Fall, dass der Gasnetzbetreiber konkret einen Transformationsplan vorlege, der aufzeigt, dass und wie er ein neues Wasserstoffnetz bauen oder sein Erdgasnetz auf ein reines Wasserstoffnetz umrüsten wolle, könne eine "H2-ready"-Gasheizung eingebaut werden. Halte der Gasnetzbetreiber sein verbindliches Versprechen nicht ein, könne der Gebäudeeigentümer weiter seine Gasheizung mit Gas betreiben, dabei müssten aber 65 Prozent des Gases grün sein. Oder er baue eine Hybridheizung ein.
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