Mit Blick auf die Ukraine-Hilfen sagte Scholz, im Laufe des nächsten Jahres solle überprüft werden, ob die Hilfen im europäischen Rahmen für die Ukraine ausreichten. Er und Lindner machten deutlich, dass bei einem höheren Bedarf die Ausnahmeklausel für die Schuldenbremse genutzt werden könne.
SPD und Grüne hatten gefordert, wegen des Ukraine-Kriegs erneut eine Notlage zu erklären und etwa für die direkten Unterstützungsleistungen des von Russland angegriffenen Lands Kredite aufzunehmen. Dies ist nun vorerst nicht geplant.
Es seien "vertrauensvolle, vertrauliche und sehr konstruktive Gespräche" gewesen, sagte Scholz. Gespräche, die normalerweise Monate dauern würden. "Wir müssen mit deutlich weniger Geld auskommen", so der Kanzler. Mit Kürzungen und Einsparungen soll das auf 17 Milliarden Euro bezifferte Loch im Etat geschlossen werden. "Die machen wir nicht gerne, klar, sie sind aber nötig, damit wir mit dem Geld, was uns zur Verfügung steht, hinkommen", erklärte Scholz weiter.
So sollen unter anderem klimaschädliche Subventionen abgebaut werden, Ausgaben einzelner Ressorts reduziert und Bundeszuschüsse verringert. Zudem sollen die Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds (KTF) im kommenden Jahr um zwölf Milliarden Euro verringert werden. Insgesamt kürzt die Ampel den KTF bis 2027 im Volumen von 45 Milliarden Euro. Er habe aber noch immer ein Gesamtvolumen von 160 Milliarden Euro, sagte Scholz.
Der Kanzler betonte, die Bundesregierung halte an ihren drei zentralen Zielen fest. "Wir treiben den klimaneutralen Umbau unseres Landes kraftvoll voran. Wir stärken den sozialen Zusammenhalt. Und wir stehen eng an der Seite der Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen Russland." Diese drei Ziele leiteten die Bundesregierung unverändert.
Die Spitzen der Ampelkoalition hatten in einer Nachtsitzung eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt, wie am frühen Mittwochmorgen bekannt wurde. Damit steht fast vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Lösung der Haushaltskrise, die die Ampelregierung stark unter Druck gesetzt hat. Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt und entschieden, dass die Bundesregierung Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf.
Eigentlich wollte die Ampelregierung den Etat für 2024 unbedingt noch vor Jahresende beschließen, schon in der vergangenen Woche war aber klar, dass das wegen Beratungszeiten von Bundestag und Bundesrat nicht mehr gelingen wird. Nun könnte möglicherweise zumindest der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen vor Weihnachten noch abschließen. Das hängt allerdings davon ab, wie umfangreich die von den Spitzenpolitikern vorgeschlagenen Etatänderungen sind. Im Januar könnte der Bundestag dann zur Haushaltswoche zusammenkommen und den Etat beschließen, danach kann der Bundesrat grünes Licht geben.
So lange würde eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.