Stamp zeigte sich überzeugt, dass die Einstufung der beiden Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer für die Kommunen und die Verwaltungsgerichte eine "Entlastung" bringen würden. Entscheidend sei hier vor allem die Regelung, wonach eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, ein abgelehnter Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsland kann zwar gegen den Bescheid klagen. Den Ausgang des Verfahrens, das wegen der Überlastung des Gerichts oft lange dauert, muss er jedoch im Heimatland abwarten.
Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass es dort im Regelfall weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und dem betroffenen Ausländer damit in seiner Heimat kein ernsthafter Schaden droht. Aktuell gilt das für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ghana, Senegal, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro.
Im vergangenen Mai hatten 21.949 Menschen in Deutschland erstmals einen Asylantrag gestellt. Georgien gehörte mit 909 Antragstellern zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern. Die Zahl der Menschen aus Georgien und der Republik Moldau, die als Flüchtlinge oder wegen politischer Verfolgung einen Schutzstatus erhalten, lag im vergangenen Jahr für beide Staaten jeweils deutlich unter einem Prozent. Georgien und Moldau seien bei der Rücknahme ausreisepflichtiger Staatsbürger aus Deutschland kooperativ, betonte Stamp.
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